Häufige Fragen

Ab wann kann ich mitmachen?

Die uneingeschränkte Teilnahme am Sportbetrieb ist erst dann möglich, wenn der Geschäftsstelle eine komplett ausgefüllte Beitrittserklärung vorliegt.

Wie kann ich die Mitgliedschaft kündigen?

Die Kündigungsfrist für Erwachsene beträgt drei Monate  bzw. für minderjährige Vereinsangehörige sechs Wochen zum 30. Juni oder 31. Dezember. Die Kündigung kannst Du nur durch schriftliche Mitteilung an die Geschäftsstelle erklären. Erfolgt die Kündigung außerhalb dieser Fristen, gilt sie als zum nächsten Kündigungstermin abgegeben. Dein stillschweigendes Wegbleiben von den Übungsstunden ist keine Kündigung. Die satzungsgemäße Pflicht zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen bleibt bis zum Ende der Mitgliedschaft bestehen.

Wie kann ich eine Abteilung kündigen?

Die Kündigung einer Abteilung verläuft genau wie eine Kündigung der Vereinsmitgliedschaft. Auf unserem Kündigungsformular setzt Du das Kreuz "Nur die Sparte(n)". Beachte, dass auch bei einer Spartenkündigung die Kündigungstermine und Fristen gelten.

Kann ich ein Probetraining oder eine Schnupperstunde machen?

Na klar. Bitte kontaktiere jedoch vorher den/die AnsprechpartnerIn der gewünschten Sportart, um Deine Teilnahme anzukündigen, denn wegen der großen Nachfrage gibt es vereinzelt in den Abteilungen auch Wartelisten. Außerdem erhält man gleich hilfreiche Informationen zum Trainingsbeginn, Treffpunkt und Besonderheiten (benötigte Bekleidung, Duschmöglichkeit, etc.) aus erster Hand.

Kann ich als Nichtmitglied Plätze in der Tennis- und Mehrzweckhalle buchen?

Die Plätze in unserem Sportzentrum können nur von Vereinsmitgliedern der Tennissparte angemietet werden. Die Buchung gilt immer für eine komplette Wintersaison.

Was kostet die Mitgliedschaft und gibt es einen Aufnahmebeitrag?

Der Mitgliedsbeitrag setzt sich aus dem Grundbeitrag und den gewählten Abteilungsbeiträgen zusammen. Die Übersicht über die Höhe der einzelnen Beitragsarten in den Abteilungen erhältst Du direkt unter den jeweiligen Sportarten. Im ersten Monat fällt dazu eine einmalige Aufnahmegebühr an. Hier findest Du unsere gesamte Beitragsordnung.

Gibt es einen ermäßigten Mitgliedsbeitrag?

Bildungs- und Teilhabe-Paket:

Das Bildungs- und Teilhabe-Paket erstattet Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (SGB II), Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen (SGB XII), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, monatlich 15 Euro für gemeinschaftliche und außerschulische Aktivitäten.
Die Erstattung der 15 Euro erfolgt für alle Hamburger Leistungsempfänger über das Bezirksamt Eimsbüttel. Dazu müssen Sie ein Formular ausfüllen, auf dem wir Ihnen Ihre Mitgliedschaft in unserem Verein bestätigen, welches Sie dann anschließend beim Amt einreichen können, um die Erstattung zu erhalten.

BuT-Formular

 

Kindergeld beziehende Personen:

Wenn Sie volljährig sind, aber noch Kindergeld beziehen und dies nachweisen können, zählen Sie bei uns noch zur Beitragsgruppe „Kind“, wodurch sich Ihr monatlicher Grundbeitrag ermäßigt.
Dazu brauchen Sie uns nur Ihren Kindergeldbescheid oder Ihren Studenten-Ausweis vorlegen.

Wie kann der Beitrag bezahlt werden?

Der Mitgliedsbeitrag wird grundsätzlich bargeldlos per SEPA-Lastschriftverfahren entrichtet. Bei der Aufnahme in unseren Verein kannst Du entscheiden, ob Du Deine Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen möchtest. Gegen eine Rechnungsgebühr kann Dir auch jeweils eine Rechnung zugeschickt werden.

Kann ich das gesamte Sportangebot wahrnehmen?

Du kannst nur an Sportangeboten Deiner gewählten Abteilung teilnehmen. Wenn Du weitere Sportarten (in anderen Abteilungen) betreiben möchtest, musst Du zusätzlich auch diesen Abteilungen beitreten.

Ich bin umgezogen – wie kann ich meine persönlichen Daten ändern?

Grundsätzlich musst Du Änderungen der Geschäftsstelle immer schriftlich mitteilen. Für Fragen stehen wir gerne zu unseren Öffnungszeiten unter 040/675 95 06 zur Verfügung.

Sportarten beim AMTV Hamburg